
vertragscheck.at
Ein Service der Rechtsanwalt Katzlinger GmbH
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Sie haben eine Frage zum Immobilienrecht? Schicken Sie uns hier gleich Ihre Anfrage und wir prüfen sofort die Möglichkeiten. Schnell und unkompliziert.
Wir haben für Sie den Durchblick
Beim Vertragscheck prüfen wir Ihren Kaufvertrag, aber natürlich auch einen Schenkungsvertrag, Mietvertrag und jeden anderen anderen Immobilienvertrag.
Verträge über Immobilien sind oft sehr umfangreich und kompliziert. Manche Klauseln sind nicht leicht zu verstehen, können aber schwerwiegende Folgen haben. Bei aller Freude über die gefundene Immobilie sollte man also nicht leichtsinnig werden – schließlich geht es meistens um viel Geld. Unser Rat daher: Lassen Sie Ihre Verträge immer prüfen!
Holen Sie sich gleich Ihr Angebot für die Vertragsprüfung bzw. den Vertragscheck. Wir bieten Ihnen die Vertragserrichtung online und zum fairen Preis.
Ihre Anfrage ist vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen, ob wir Ihnen helfen können und welche Kosten damit verbunden sind, und melden uns in Kürze. Sie erreichen uns natürlich auch direkt per E-Mail an office@vertragscheck.at oder telefonisch unter +43 512 327111.
Häufig gestellte Fragen
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Eine professionelle Vertragsprüfung bringt in jedem Fall Klarheit über den Vertrag, den Sie unterschreiben sollen. Eine falsche oder unüberlegte Unterschrift kann rechtlich schwerwiegende Folgen haben. Der Vertragscheck gibt Ihnen auch eine stärkere Position, wenn Sie selbst mit dem Verkäufer oder Vertragserrichter verhandeln wollen.
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Einen Vertragscheck brauchen Sie, wenn Ihnen ein Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wird, also Sie den Vertragserrichter nicht selbst gewählt haben. Rechtsanwälte sind zwar grundsätzlich verpflichtet, bei der Errichtung von Verträgen die Interessen aller Parteien zu wahren, aber die Verträge sind oft kompliziert und nicht leicht verständlich.
Egal ob Sie ein Eigenheim kaufen, um ein sicheres Zuhause für sich und Ihre Familie zu schaffen, oder ob Sie mit einer Immobilie Ihr hart verdientes Geld vor den Folgen der Wirtschaftskrise schützen wollen, es steht viel auf dem Spiel.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Deshalb prüfen wir Ihren Vertrag und erklären Ihnen komplizierte Klauseln. Wenn Sie wollen, verhandeln wir auch mit dem Vertragserrichter.
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Die Kosten für die Vertragsprüfung hängen einerseits vom Vertrag ab, der zu prüfen ist, und andererseits von der Zeit, die für die Vertragsprüfung zur Verfügung steht.
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns den Vertrag unverbindlich über das Formular zuschicken und dazu schreiben, wie schnell Sie die Prüfung brauchen. Dann machen wir Ihnen unverbindlich ein Angebot für den Vertragscheck bzw. die Vertragsprüfung.
Bei der Prüfung von Kaufverträgen über gebrauchte Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser und unbebaute Grundstücke (bis maximal 10 Seiten) ist abhängig von Bearbeitungsdauer und Wert der Immobilie mit Kosten ab ca. € 480,00 zu rechnen. Komplexere Verträge (etwa für Aparthotels) oder Bauträgerverträge verursachen in der Regel etwas höhere Kosten.
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1. Prüfung des Vertrages hinsichtlich gesetzlicher Zulässigkeit und Form
Sie würden nicht glauben, in wie vielen Verträgen unzulässige Klauseln enthalten sind. Das beginnt beim Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen gegenüber Konsumenten, weiter zu unzulässigen Rücktrittsrechten zugunsten des Bauträgers oder sittenwidrigen Konventionalstrafen.
Dabei verlieren wir aber nicht das Ziel vor Augen: den Immobilienkauf. Uns geht es nicht darum, dem Vertragserrichter zu zeigen, wer der bessere Anwalt ist. Es geht nur um Ihre Rechte beim Immobilienkauf. Dabei bleiben wir diskret: Gegenüber dem Vertragserrichter treten wir nur über Ihren ausdrücklichen Auftrag in Erscheinung.
2. Hinweis auf benachteiligende Vertragsklauseln
Uns ist klar, dass Sie oft nicht die Möglichkeit haben, auf die Vertragsgestaltung noch Einfluss zu nehmen, z. B. bei großen Bauträgerprojekten. Sie sollen aber trotzdem wissen, was Sie unterschreiben, und welche Konsequenzen das im Streitfall haben kann – und wie Sie damit möglichst vorteilhaft umgehen. Wir wissen: Verträge macht man für schlechte Zeiten.
3. Erläuterung außergewöhnlicher Bestimmungen
Klauseln, die für den juristischen Laien nicht zu verstehen sind, erklären wir, auch wenn sie nicht benachteiligend sind. Jedes Fachgebiet hat sein eigenes Vokabular. Wer auf die Einrede der laesio enormis verzichtet, sollte wissen, was das im Streitfall bedeutet.
4. Zusammenfassung in einer kurzen verständlichen Stellungnahme
Sie bekommen auf jeden Fall eine Stellungnahme (zwischen 2 und 8 Seiten), in der wir eine klare Empfehlung abgeben und diese auch begründen. Gibt es Änderungs- oder Erklärungsbedarf, fassen wir diesen in einer Checkliste zusammen. Sie bekommen ein Werkzeug, mit dem Sie konkret handeln können.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung.