Die Spezialkanzlei für Immobilienrecht in Österreich.
Wir bringen Ihre Immobilien-Transaktionen unter Dach und Fach.
Unsere Leistungen
Für Immobilientransaktionen sind Sie bei uns richtig. Zufriedene Kunden aus ganz Österreich vertrauen auf die Spezialkanzlei für Immobilienrecht!
Dazu gehört die gesamte Abwicklung des Immobilienkaufes bis zur Vermietung und der laufenden Beratung zum Immobilienrecht in Österreich.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auch auf Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht im Immobilienbereich. Den Immobilienkaufvertrag bekommen Sie von uns österreichweit zum Fixpreis.
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Sie brauchen einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag? Bei uns sind Sie richtig.
Wir errichten Kaufverträge, Mietverträge und andere Verträge rund um Immobilien (also Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten etc.).
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Sie haben einen Mietvertrag oder Kaufvertrag vor sich liegen und wissen nicht, ob er ungünstige Klauseln für Sie beinhaltet?
Wir prüfen Ihren Vertrag und geben kompetentes Feedback – schnell und zuverlässig.
Weitere Infos: www.vertragscheck.at
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Sie haben eine Immobilie gekauft oder einen Handwerksbetrieb beauftragt und sind damit nicht zufrieden? Wenn die Immobilie oder die Dienstleistung mangelhaft sind, haben Sie grundsätzlich das Recht auf Gewährleistung.
Gewährleistungsrechte sind in erster Linie Verbesserung, Reparatur und Austausch der defekten Ware oder Leistung. Ist das nicht möglich, haben Sie das Recht auf Preisminderung oder Wandlung, also Rückabwicklung des Vertrages.
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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Jemand hat sich nicht an einen Vertrag gehalten oder Ihnen arglistig Mängel der Immobilie verschwiegen und Sie haben dadurch einen finanziellen Schaden erlitten?
Sie wurden schlecht beraten und hatten dadurch unvorhergesehene Kosten?
Rund um Immobilien kommt es immer wieder vor, dass Käufer und Mieter aufgrund von mangelhaften Informationen finanzielle Schäden erleiden. Diese können Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen, wir prüfen Ihre Ansprüche!
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Ihr Mieter zahlt keine Miete oder vermietet die Wohnung an Dritte weiter? Oder Sie leiden unter dem Lärm der Nachbarn, aber Ihr Vermieter greift nicht ein?
Das Mietrecht ist so bunt wie das Leben, und die Fallkonstellationen kennen kaum Grenzen. Egal ob Sie mieten oder vermieten, bei uns sind Sie richtig.
Wir vertreten Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie sorgenfrei (ver-)mieten können.
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Wir beraten Wohnungseigentümer, egal ob Eigennutzer oder Anleger, in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Ob es um das Aufsetzen einer Benützungsregelung geht oder die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen andere Miteigentümer – wir helfen Ihnen weiter.
Beschreiben Sie uns Ihre Situation! Wir prüfen sofort, ob und zu welchen Kosten wir Ihnen helfen können.
Ihre Vorteile
Expertise
Wir uns auf ein einziges Rechtsgebiet spezialisiert: das Immobilienrecht. So können wir die bestmögliche Leistung mit größter Expertise für Sie erbringen.
österreichweit
Unser Kanzleisitz ist in Innsbruck, tätig sind wir aber bundesweit: Wir arbeiten "digital first". Sie werden die räumliche Distanz also garantiert nicht bemerken!
Fixpreis-Garantie
Den Immobilienkaufvertrag bekommen Sie von uns zum Fixpreis. Wir machen Ihnen ein transparentes Fixpreis-Angebot – so gibt es keine bösen Überraschungen.
Ihr Vertrag zum Fixpreis
Die Kosten für eine Vertragserrichtung richten sich nach dem Kaufpreis zuzüglich Barauslagen plus Kosten für die notarielle Beglaubigung der Unterschriften.
Wird kein Pauschalhonorar vereinbart, kommt es häufig zu einer Abrechnung nach Tarif und zu exorbitanten Mehrkosten. Aber nicht mit uns!
Schicken Sie uns Ihre Anfrage: Wir machen Ihnen dann ein transparentes Fixpreis-Angebot für die Vertragserstellung. So gibt es keine Überraschungen bei der Abrechnung.
Unser Team
Unser Team um den Immobilienrechtsexperten Dr. Katzlinger umsorgt Sie rundum kompetent und kundenorientiert! Alle unsere Teammitglieder verfügen über die richtige Expertise, die in unserem spezialisierten Tätigkeitsfeld benötigt wird. Zusätzlich legen wir größten Wert auf ständige Fortbildung im Immobilienrecht.
Einziger Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter unserer Kanzlei ist Dr. Dan Katzlinger.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Infos rund ums Immobilienrecht, Anwaltskosten, Steuern, Gebühren und Abgaben, Maklerhonorar etc.
Wie das Immobilienrecht wird auch diese Seite laufend aktualisiert und ergänzt. Wenn Sie hier noch keine Antwort auf Ihre Frage finden, kontaktieren Sie uns am besten direkt!
Im Handbuch Immobilienkauf finden Sie alles, was Sie über den Immobilienkauf in der aktuellen Marktsituation unbedingt wissen müssen. Das Ganze ist einfach und verständlich geschrieben – gleich reinschauen!
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Ja! Wir sind übrigens in ganz Österreich tätig. Die Rechtslage ist – ausgenommen beim Grundverkehr – einheitlich. Der Rechtsverkehr mit Behörden und Gerichten erfolgt längst elektronisch. Der Anwalt muss nicht mehr vor Ort sein, um einen Immobilienkauf abzuwickeln. Was zählt ist, dass Sie für Ihre Anliegen stets einen Ansprechpartner finden. Bei uns bekommen Sie eine Antwort immer innerhalb von 24 Stunden.
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Das Immobilienrecht sieht im Normalfall für die Übertragung einer Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung etc.) zumindest die folgenden Schritte zwingend vor:
Notariell beglaubigte Unterschrift des Vertrages
Anzeige/Genehmigung des Vertrages durch die Grundverkehrsbehörde
Anmeldung/Anzeige beim Finanzamt
Antrag beim Grundbuch
Es können aber noch weitere Bewilligungen erforderlich sein, z. B. Teilungsbewilligung, Bewilligungen der Agrarbehörde, etc. Das hängt aber jeweils vom konkreten Grundstück ab, das übertragen werden soll.
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Bei der „treuhändigen Abwicklung“ sorgt in der Regel der Vertragserrichter dafür, dass der Kaufpreis nur dann fließt, wenn alle vereinbarten Bedingungen erfüllt sind. Der Käufer zahlt also den Kaufpreis nicht direkt auf ein Konto des Verkäufers, sondern auf ein eigens für diesen Vertrag errichtete Treuhandkonto des Vertragserrichters. Der Vertragserrichter zahlt den Kaufpreis nur dann an den Verkäufer aus, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer die Immobilie auch tatsächlich bekommt, also im Grundbuch eingetragen ist.
So kann verhindert werden, dass das Geld verloren geht, wenn der Verkäufer insolvent wird oder plötzlich verschwindet.
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Als Vertragserrichter kommen grundsätzlich Rechtsanwälte oder Notare in Frage. Bei der Anschaffung einer Immobilie geht es meistens um sehr viel Geld, sodass ein schriftlicher Vertrag jedenfalls empfehlenswert ist. Ohne eine schriftliche Urkunde kommen Sie als Käufer auch nicht ins Grundbuch. Die Eintragung ins Grundbuch ist aber die Voraussetzung, um wirksam Eigentum an einer Immobilie zu erwerben.
Der Vertrag muss beglaubigt unterschrieben sein, d. h. dass ein Notar oder ein Legalisator die Identität der Personen, die den Vertrag unterschreiben, bestätigen muss. Das Immobilienrecht entwickelt sich auch ständig weiter, sodass Sie einen Anwalt oder Notar wählen sollten, der wirklich mit der Materie vertraut ist.
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Zum eigentlichen Kaufpreis kommen noch viele einzelne Posten dazu. Als Faustregel kann man mit insgesamt 10 % des Kaufpreises rechnen. So sind im Normalfall 3,5 % Grunderwerbsteuer an das Finanzamt und 1,1 % Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht und 1,2 % der Kreditsumme für das Pfandrecht an das Grundbuch zu zahlen. Dazu können noch Maklergebühren (ca. 3 %) und Kosten für die Vertragserrichtung (1 bis 2,5 %) kommen.
Kleinere Ausgaben fallen an bei der Grundverkehrsbehörde (bis ca. EUR 150,00) und beim Notar für die Beglaubigung der Unterschrift (bis ca. EUR 250,00), weiters Pauschalgebühren beim Grundbuch (bis EUR 58,00) und für die Archivierung der notwendigen Urkunden (erfahrungsgemäß ca. EUR 50,00 bis EUR 100,00).
Die Nebenkosten variieren allerdings stark von Fall zu Fall.
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Das hängt sehr stark davon ab, welche Art Immobilie übertragen werden soll. Geht man von einer gebrauchten Eigentumswohnung aus, kann man als Käufer damit rechnen, nach ca. 4 Wochen im Grundbuch zu stehen. Sind auch Pfandrechte einzutragen und die Behörden ein wenig überlastet, können auch acht Wochen oder mehr vergehen, bis die Sache erledigt ist. Der Käufer ist in dieser Zeit durch eine so genannte „Ranganmerkung“ abgesichert. Dabei wird im Grundbuch vermerkt, dass der Verkäufer beabsichtigt, die Immobilie zu verkaufen. Der Kaufpreis liegt normalerweise sicher auf dem Treuhandkonto, bis der Käufer im Grundbuch eingetragen ist. Alternativ wird häufig vereinbart, dass der Kaufpreis an den Verkäufer ausbezahlt werden kann, sobald alle Urkunden vorliegen, die der Käufer braucht, um ins Grundbuch zu kommen.
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Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) fällt bei jedem privaten Immobilienverkauf an. Sie beträgt grundsätzlich 30 % vom Veräußerungserlös und ist vom Vertragserrichter selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Ausnahmen gibt es für selbst hergestellte Gebäude und für Wohnungen, in denen bisher der Hauptwohnsitz des Verkäufers war, wenn er den Hauptwohnsitz aufgibt. Die Kosten für die Berechnung und Abführung der Immobilienertragsteuer trägt (ebenso wie die Steuer selbst) der Verkäufer. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar.
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Das kommt auf die Vereinbarung an. Bei Wohnbauförderungsdarlehen ist oft vereinbart, dass die Käufer das Darlehen übernehmen. Dazu ist die Zustimmung der Wohnbauförderung erforderlich. Ansonsten ist im Normalfall der Verkäufer verpflichtet, so genannte Löschungsquittungen für die eingetragenen Hypotheken beizubringen. Natürlich übernehmen wir das, wenn wir beauftragt sind. Wenn die Hypothek noch nicht vollständig bezahlt ist, muss der Vertragserrichter die offene Summe vom Kaufpreis abziehen und direkt an die Bank abführen. Die Kosten für die Lastenfreistellung hat in der Regel der Verkäufer zu tragen.
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Anders als bei einem „normalen“ Wohnungskaufvertrag kauft man hier eine Wohnung, die meistens noch gar nicht existiert. Im Bauträgervertrag verpflichtet sich der Bauträger, eine bestimmte Wohnung herzustellen und dem Käufer das Eigentum daran zu verschaffen. Um den Käufer abzusichern, sieht das Bauträgervertragsgesetzes (BTVG) Mindesterfordernisse für den Bauträgervertrag vor. Beim Vertragscheck prüfen wir, ob der Vertrag diesen Erfordernissen entspricht und ob Ihre Zahlungen auch abgesichert sind, wenn der Bauträger insolvent wird.
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Unser Angebot: Schicken Sie uns Ihre Anfrage, wir prüfen, was zu tun ist und machen Ihnen dann ein Pauschalangebot, in dem alle Kosten enthalten sind. Wenn Sie damit zufrieden sind, nehmen Sie es an. Holen Sie sich hier gleich ein Angebot für den Immobilienkaufvertrag.
Wir sind nicht die Billigsten. Unser Ziel ist es nicht, das billigste Angebot zu machen, sondern das beste.
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Häufig versuchen Verkäufer oder sogar Makler, Käufern einen Anwalt „aufzuzwingen“. Wenn Sie den Anwalt des Verkäufers zahlen sollen, ist etwas faul!
Also ja: Wer zahlt, schafft an! Das gilt auch für den Vertragserrichter. Wenn Sie den Anwalt zahlen sollen, dann können Sie ihn sich auch aussuchen (siehe oben).
Bei der derzeitigen steuerlichen Situation ist es besser, der Käufer zahlt die Kosten der Vertragserrichtung. Wenn die Immobilie dann später verkauft wird, wirken sich diese „Anschaffungsnebenkosten“ nämlich steuermindernd aus.
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Wenn wir einen Vertrag für Sie errichten (z. B. einen Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung oder einen Hauskauf etc.), sammeln wir schon am ersten Tag alle Informationen und erstellen einen ersten Entwurf. Sie können damit rechnen, innerhalb einer Woche (je nachdem, wie weit Sie schon mit den Verhandlungen sind) einen Vertrag zu bekommen, den Sie gleich unterschreiben können.
Die weitere Bearbeitung bei den Behörden unterliegt leider großen Schwankungen. Beim Beispiel „Kaufvertrag Eigentumswohnung“ ist in Tirol mit einer Dauer von 4 Wochen zu rechnen, bis Sie im Grundbuch stehen. Abhängig ist das auch von der Auslastung der Behörden und Gerichte.