Was ist Vertragsrecht?
Pacta sunt servanda. “Verträge sind einzuhalten”, das bedeutet dieser alte Grundsatz aus dem römischen Recht sinngemäß.
Aber was ist zuallererst einmal ein Vertrag?
Arten von Verträgen
Unter einem Vertrag versteht man die Einigung zweier Parteien, rechtsgeschäftlich Handeln zu wollen. Gängige Verträge sind
- Werkvertrag
- Schenkung
- Dienstvertrag
- Auftrag
- Verwahrungsvertrag
- Kaufvertrag
- Tauschvertrag
- Mietvertrag
- Pachtvertrag
- Darlehen etc.
Diese Vertragstypen können aber in allen erdenklichen Varianten kombiniert werden. Ein Vertrag muss nur in Ausnahmefällen schriftlich sein, grundsätzlich binden auch mündliche Vereinbarungen. Wer aber einen schriftlichen Vertrag hat, der vom Vertragspartner unterschrieben wurde, hat im Streitfall einen besseren Standpunkt, weil er sein Recht beweisen kann.
Wozu Sie einen Anwalt benötigen
Werden Verträge nicht eingehalten, also nicht ordnungsgemäß erfüllt (z. B. zu späte Lieferung, Kaufpreis wird zu spät oder nicht bezahlt etc.), müssen die Ansprüche durchgesetzt werden. Die Durchsetzung von Ansprüchen, die auf Vertragsrecht gestützt werden, erfolgt vor Zivilgerichten. Dort können Sie entweder die Einhaltung des Vertrages fordern, oder Schadenersatz, wenn Sie aufgrund einer Vertragsverletzung einen Schaden erlitten haben.
Zum Vertragsrecht gehört auch die Errichtung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Schließen Sie als Unternehmer viele Einzelverträge ab, ist es für Sie natürlich unübersichtlich und riskant, mit jedem Vertragspartner andere Vereinbarungen zu treffen. Hier lohnt es sich, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausarbeiten zu lassen, damit Sie rechtlich nicht den Durchblick verlieren. Dabei ist aber zu beachten, dass sich das Vertragsrecht vor allem bei AGB laufend ändert, sie müssen also von Zeit zu Zeit angepasst und weiterentwickelt werden, wie sich auch Ihr Unternehmen weiterentwickelt. Der Aufwand für die Erstellung von AGB ist je nach Geschäftsgebiet unterschiedlich, füllen Sie einfach das Direktkontakt-Formular aus und setzten Sie sich mit uns in Verbindung, wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Unsere Leistungen im Bereich Vertragsrecht umfassen insbesondere die Durchsetzung von Ansprüchen, Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen, die Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Rahmen des Vertragsrechtsschutzes sind viele Leistungen oft auch von Ihrer Rechtsschutzversicherung gedeckt. Die Deckungssituation prüfen wir kostenlos, wenn Sie uns die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung (Versicherer und Polizzennummer) hinterlassen.