Bestellerprinzip in Österreich – Wer zahlt die Maklerprovision bei der miete?

Was ist das Bestellerprinzip?

Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich eine neue gesetzliche Regelung für Mietwohnungen: Wer den Immobilienmakler bzw. die Immobilienmaklerin beauftragt, muss auch die Maklerprovision bezahlen. Bisher war es häufig so, dass Mieter oder Interessenten die Provision tragen mussten – selbst wenn sie den Makler nicht selbst beauftragt hatten.


Für wen gilt das Prinzip – und für wen nicht?

Geltungsbereich:

  • Mietverträge über Wohnraum (Wohnungsvermietung) seit dem Inkrafttreten des Gesetzes.
  • Sowohl befristete als auch unbefristete Mietverträge.

Ausnahmen bzw. Fälle, wo Mieter zahlen dürfen:

  • Wenn der Mieter selbst einen schriftlichen und ausdrücklichen Suchauftrag an den Makler gegeben hat.
  • Wenn das Mietobjekt bis zu diesem Auftrag nicht schon öffentlich beworben war.

Nicht betroffen sind:

  • Mietverträge über gewerblich genutzte Räume (Büros, Geschäftslokale etc.).
  • Kaufverträge von Immobilien.

Welche Änderungen ergeben sich in der Praxis?

  • Vermieter übernehmen typischerweise nun die Kosten, wenn sie den Makler mandatieren.
  • Mieter haben weniger finanzielle Belastung beim Einzug – sofern kein separater Auftrag an den Makler besteht.
  • Makler müssen transparent machen, wer sie beauftragt hat und ob ein Suchauftrag durch den Mieter vorliegt.
  • Das Gesetz sieht Strafen bei Umgehungsversuchen vor und gibt Verwaltungsbehörden Kontrollrechte.

Praxisbeispiel

Frau Leitner sucht eine Mietwohnung ab September und schaut sich Inserate an:

  • Das Inserat wurde von einem Makler veröffentlicht, der vom Vermieter beauftragt wurde.
  • Frau Leitner meldet ihr Interesse, ohne aber den Makler vorher mit der Suche beauftragt zu haben.
  • Da der Vermieter derjenige ist, der den Makler beauftragt hat, zahlt jetzt der Vermieter die Maklerprovision, nicht Frau Leitner.
  • Wäre es anders: Hätte Frau Leitner dem Makler zuvor einen schriftlichen Suchauftrag gegeben, und wäre das Inserat zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich gewesen, könnte sie in einem solchen Fall zur Zahlung verpflichtet sein.

Worauf Mieter & Vermieter besonders achten sollten

  • Mieter: Immer prüfen, wer den Makler beauftragt hat. Lass dich nicht zu einer Zahlung verpflichten, wenn du keinen Auftrag gegeben hast.
  • Vermieter: Klare vertragliche Vereinbarungen und transparente Inserate sind wichtig.
  • Makler: Dokumentation, wer den Auftrag gegeben hat und wann – zur Absicherung gegen Vorwürfe.
  • Beide: Achten Sie auf Inseratsformulierung – manchmal verstecken sich Kosten oder Bedingungen trickreich im Kleingedruckten.
Zurück
Zurück

Bodengutachten – Ihr Fundament für ein sicheres Bauvorhaben

Weiter
Weiter

Wohnen im Alter - darum vorsorgen