Kein Hauptwohnsitz = Freizeitwohnsitz Der VwGH stellt die Rechtslage klar
Kein Hauptwohnsitz bedeutet nicht automatisch Freizeitwohnsitz. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes stärkt Eigentümer, die ihre Immobilie nachweislich auch aus beruflichen Gründen nutzen. Entscheidend ist, warum man vor Ort ist – und wie gut sich diese Nutzung dokumentieren lässt.

