Dan Katzlinger Dan Katzlinger

Mietwohnung umbauen - was darf der mieter?

Mieter dürfen kleine Verschönerungen wie Streichen oder Bodenbeläge meist frei durchführen, wenn die Bausubstanz nicht betroffen ist. Bei größeren Umbauten wie dem Erneuern von Sanitäranlagen oder dem Einbau neuer Fenster ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters wichtig – besonders wenn die Wohnung dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Reagiert der Vermieter nicht in zwei Monaten, gilt Zustimmung oft als stillschweigend, sofern MRG gilt.

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