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Kein Hauptwohnsitz = Freizeitwohnsitz Der VwGH stellt die Rechtslage klar

Kein Hauptwohnsitz bedeutet nicht automatisch Freizeitwohnsitz. Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes stärkt Eigentümer, die ihre Immobilie nachweislich auch aus beruflichen Gründen nutzen. Entscheidend ist, warum man vor Ort ist – und wie gut sich diese Nutzung dokumentieren lässt.

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Dan Katzlinger Dan Katzlinger

Zweitwohnsitz in Tirol

Zweitwohnsitz in Tirol? Vorsicht: Ohne klare Nachweise droht der Vorwurf des illegalen Zweitwohnsitzes. Ein Arbeitswohnsitz wird nur unter strengen Kriterien anerkannt.

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