Vorkaufsrecht bei Immobilien

Warum das Vorkaufsrecht wichtig ist

Ein Vorkaufsrecht gibt bestimmten Personen oder Institutionen beim Immobilienverkauf Vorrang – oft unbemerkt, aber rechtlich entscheidend. Dieses Recht kann Käufer überraschen oder Verkäufern im Weg stehen, wenn es nicht frühzeitig beachtet wird.


Wie funktioniert das Vorkaufsrecht?

  • Wer darf es wahrnehmen? Typische Berechtigte sind Mieter, Miterben oder Gemeinden – sie haben ein gesetzlich verankertes oder vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht.

  • Wie läuft die Ausübung ab? Sobald ein Dritter einen Kaufvertrag anbietet und unterzeichnet, muss der Berechtigte innerhalb einer festgelegten Frist (in der Regel ca. 1–2 Monate) schriftlich entscheiden, ob er zu gleichen Bedingungen kaufen möchte. Tut er das, entsteht ein eigener Kaufvertrag.

  • Formen des Vorkaufsrechts:

    • Dingliches Vorkaufsrecht: Im Grundbuch eingetragen – wirkt gegen Dritte.
    • Schuldrechtliches Vorkaufsrecht: Privat vereinbart – bei Umgehung kann es Schadensersatz geben.
    • Öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht: Gemeinden können zugunsten öffentlicher Interessen eingreifen.
  • Einschränkungen: Vorkaufsrechte gelten nur bei tatsächlichem Verkauf. Erbschaften, Schenkungen oder Umstrukturierungen bleiben unberührt.


Wer profitiert – und wer muss besonders vorsichtig sein?

  • Verkäufer: Sie müssen ihre Verkaufsabsicht rechtzeitig melden und den Berechtigten informieren, um späteren Ärger oder Schadensersatzforderungen zu vermeiden.

  • Mieter oder Erben: Sie können ihre Wohnung oder den geerbten Anteil zu fairen Bedingungen sichern – sofern sie rechtzeitig reagieren.

  • Kommunen: Nutzen das Vorkaufsrecht gezielt, etwa für Stadtentwicklung oder sozialen Wohnungsbau, und sichern sich so wichtige Grundstücke.


Überblick im Schnellcheck

Beteiligter Vorteil des Vorkaufsrechts
Mieter / Miterbe Möglichkeit, die Immobilie zu den Konditionen eines Dritten zu kaufen
Verkäufer Planungssicherheit durch ordnungsgemäße Abwicklung
Gemeinde / Kommune Schutz und Nutzung für öffentliche oder städtebauliche Zwecke
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