Leerstandsabgabe in Österreich
Was ist die Leerstandsabgabe?
Die Leerstandsabgabe ist eine Abgabe, die Wohnungseigentümer dann zahlen müssen, wenn ihre Immobilie über einen festgelegten Zeitraum leersteht – meist ohne Bewohner oder Wohnsitzmeldung. Ziel: leerstehende Wohnungen dem Markt wieder verfügbar machen und Wohnraum knapper und teurer verhindern.
Wo gilt die Leerstandsabgabe aktuell?
Einige Bundesländer haben Gesetze, die Gemeinden erlauben oder verpflichten, eine solche Abgabe zu erheben. Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Immobilie in einem Bundesland mit Leerstandsabgabegesetz liegt – und ob Ausnahmen möglich sind.
Wie wird die Abgabe berechnet?
- Entscheidend sind meistens Nutzfläche oder Wohnfläche der leerstehenden Immobilie.
- Der Abgabenzeitraum liegt oft bei etwa sechs Monaten.
- Es gibt Ausnahmen: z. B. Wohnungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht genutzt werden können, denkmalgeschützte Objekte oder Objekte, die gerade saniert werden.
Praxisbeispiel
Frau Müller besitzt eine Eigentumswohnung in Tirol, die sie seit 8 Monaten nicht bewohnt oder vermietet. Die Gemeinde verlangt eine Leerstandsabgabe.
- Die Wohnung hat eine Nutzfläche von 80 m².
- Die Abgabesatzordnung der Gemeinde sieht z. B. 5 €/m² pro Jahr vor.
- Frau Müller müsste pro Jahr also 80 m² × 5 €/m² = 400 € Leerstandsabgabe zahlen.
Wenn sie die Wohnung allerdings innerhalb eines Jahres zumindest teilweise vermietet, oder einen Hauptwohnsitz anmeldet, könnte sie unter eine Ausnahme fallen und die Abgabe vermeiden.
Welche Optionen haben Eigentümer zur Vermeidung oder Minderung?
- Wohnung zumindest teilweise nutzen oder bewohnen
- Vermietung, auch zeitlich begrenzt oder über Kurzzeitmiete
- Wohnsitz im Zentralen Melderegister eintragen
- Prüfen, ob Ausnahmeregeln greifen (z. B. nicht nutzbar, bauliche Mängel etc.)
Bedeutung und Auswirkungen
- Für Eigentümer bedeutet die Abgabe zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand.
- Wohnungsleerstand soll so reduziert werden und mehr verfügbarer Wohnraum entstehen.
- Gemeinden gewinnen mehr Handlungsspielraum, Eigentümer müssen jedoch genau prüfen, ob und wie stark die Regelung sie betrifft.