Mietenstopp 2025 - wer ist betroffen?
Was heißt der neue Mietenstopp konkret?
- Es wurde eine gesetzliche Regelung beschlossen, die für 2025 sämtliche Inflationsanpassungen bei bestimmten Mietverträgen aussetzt. Mietzinse dürfen in diesem Jahr nicht erhöht werden, wenn sie unter bestimmten gesetzlichen Kategorien fallen.
- Betroffen sind vor allem Altbauwohnungen, Gemeindewohnungen und Wohnungen von Genossenschaften. Für diese Mietverträge werden Richtwert- und Kategoriemietzinse sowie Beiträge zur Instandhaltung und Verbesserung vorerst eingefroren.
- Neuvermietungen ab Mai 2025 dürfen nicht mit einem höheren Richtwert als bisher vereinbart kalkuliert werden. Das gilt auch für bestehende Verträge: Forderungen auf höhere Mietzinsen dürfen nicht über dem liegen, was laut aktuellem Richtwert bei Neuvermietungen zulässig wäre.
- Neubauten und Mietverhältnisse frei vereinbarter Mietverträge sind nicht betroffen – sie unterliegen weiterhin dem freien Mietrecht, sofern keine besondere gesetzliche Regelung greift.
Wer ist nicht betroffen?
- Wohnungen, die nach bestimmten gesetzlichen Kriterien als Neubauten gelten, insbesondere mit Baubewilligung nach einem Stichtag.
- Mietverträge, bei denen der Mietzins frei ausgehandelt ist (nicht regulierte Kategorie- oder Richtwertmiete).
- Geschäftsräumlichkeiten oder Objekte, die nicht unter die Regelungen fallen.
Auswirkungen für Vermieter
- Vermieter von Altbau-, Genossenschafts- oder Gemeindewohnungen müssen im Jahr 2025 auf Mietzins-Erhöhungen verzichten, auch wenn gesetzliche Indexierungen eigentlich greifen würden.
- Bei Neuvermietungen darf kein neuer, höherer Richtwert als bisher verwendet werden, selbst wenn niedrigere gesetzliche Anpassungen vorgesehen wären.
- Die Entscheidung führt zu einer kurzfristigen Stabilisierung der Wohnkosten. Langfristig sind weitere gesetzliche Änderungen geplant, etwa bei der Wertsicherungsklausel, Mindestbefristungen und Mietzinsbegrenzungen.
Praxisbeispiel
Stellen Sie sich vor, Herr A vermietet eine Altbauwohnung:
- Miete aktuell: 800 €/Monat
- Vertrag fällt unter Richtwertmiete / Altbau / regulierter Bereich
- Ohne Gesetz würde ab April 2025 eine Inflationsanpassung von z. B. 4 % wirksam sein → neue Miete: 832 €/Monat
- Durch den Mietenstopp bleibt die Miete aber für 2025 bei 800 €/Monat
- Erst ab 2026 sind wieder Anhebungen möglich – jedoch mit gesetzlichen Beschränkungen und Höchstgrenzen