Mietrechtsgesetz MRG - Anwendungsbereich Ausnahmen
Warum das MRG wichtig ist
Das Mietrechtsgesetz (MRG) regelt viele Aspekte rund ums Mietverhältnis – etwa wie stark Mieterschutz greift, wie Kündigungen ablaufen und wie frei der Mietzins vereinbart werden darf. Ob das MRG voll, teilweise oder gar nicht gilt, macht einen großen Unterschied – für Sie als Vermieter ebenso wie für Mieter.
Was bedeutet „voll / teilweise / keine Anwendung“?
Volle Anwendbarkeit Wenn das MRG voll gilt, gelten alle gesetzlichen Schutzmechanismen: Mietzinsobergrenzen, Kündigungsschutz, Beschränkungen bei Befristungen und vieles mehr.
Teilweise Anwendbarkeit Manche gesetzliche Regelungen greifen nur eingeschränkt – etwa bei neu errichteten Gebäuden oder bestimmten Dachausbauten. Dann gelten nur ausgewählte Bestimmungen des MRG.
Keine Anwendbarkeit Wenn das MRG nicht zur Anwendung gelangt, gelten die allgemeinen Regeln (z. B. im ABGB). Mietzins, Laufzeit und Kündigung sind dann weitgehend frei verhandelbar.
Welche Mietverhältnisse fallen unter das MRG?
Das MRG gilt grundsätzlich für:
- Wohnungen und einzelne Wohnungsteile
- Geschäftsräumlichkeiten aller Art (z. B. Büros, Werkstätten)
- Mitgemietete Haus- oder Grundflächen wie Parkplätze oder Gartenflächen
- Genossenschaftliche Nutzverträge über solche Objekte
Wann ist das MRG nicht oder nur eingeschränkt anwendbar?
Folgende Fälle sind Ausnahmen oder schränken die Anwendung ein:
- Kurzfristige Mietverträge (z. B. ≤ 6 Monate), besonders bei Wohnungen oder Geschäftsräumen, die als Zweitwohnung genutzt werden.
- Dienstwohnungen, Naturalwohnungen oder Werkswohnungen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses überlassen werden.
- Mietwohnungen oder Geschäftsräume in Gebäuden mit höchstens zwei Einheiten.
- Sozial betreute Wohnformen oder Objekte, die von karitativen Einrichtungen bereitgestellt werden.
- Bestimmte Gebäude, Dachauf- und Zubauten mit Bauweise oder Bewilligungsdatum nach gesetzlich festgelegten Stichtagen.
Worauf Vermieter & Mieter besonders achten sollten
- Prüfen Sie frühzeitig bei jedem Mietvertrag: Gilt das MRG voll, teilweise oder nicht?
- Achten Sie auf das Baujahr oder Bewilligungsdatum des Gebäudes – das kann entscheidend sein, ob bestimmte Beschränkungen gelten.
- Formulierungen im Vertrag müssen klar sein, z. B. zur Laufzeit, Kündigung und Mietzinsvereinbarung – je nach Anwendung des MRG können Grenzwerte und Regeln existieren.
- Im Zweifel: rechtliche Beratung holen – Fehler könnten teuer sein (z. B. wegen nicht wirksamer Kündigung oder überhöhter Mietzinsforderungen).