Rangordnung im Grundbuch - so schaffen sie sicherheit
Warum Rangordnung so entscheidend ist
Beim Verkauf oder der Kreditbesicherung einer Immobilie entscheidet im Grundbuch nicht der Kaufvertrag, sondern die Einbringung der Unterlagen – nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Wer einen Rang im Grundbuch vorab sichert, schützt sich zuverlässig gegen unliebsame Überraschungen.
Hier geht es zum Youtube-Video: https://youtu.be/AlsmiACDKhY
So funktioniert die Eintragung der Rangordnung
Rangordnungsbeschluss beantragen Der Eigentümer stellt beim Grundbuchgericht einen Antrag. Ein Beschluss wird ausgestellt – sehr wertvoll, denn er ist nur einmal verfügbar und wird an die jeweilige Person übermittelt.
Eintragung sichern – für ein Jahr Innerhalb eines Jahres lässt sich unter Vorlage dieses Beschlusses eine Eintragung im gewünschten Rang vornehmen – z. B. beim Verkauf oder zur Absicherung von Krediten. Danach zählt der Nachrücker.
Zweck & Wirkung Die Rangordnung blockiert das Nachrücken anderer Rechte – sie entspricht einer Art Sperre für Dritte. So bleibt Ihr Rang geschützt und vorrangig – für Veräußerung, Eigentumsumtragung oder Pfandrechtseintragung.
Ränge auf verschiedenen Blättern Im Grundbuch wird unterschieden: Verkaufen/Einverleibung → B-Blatt, Pfandrechte → C-Blatt. Die Rangordnung gilt für die Vorgesehene Aktion im jeweiligen Blatt.
Warum jede Partei davon profitiert
- Käufer: Sicherheit, dass ihr Rechtsanspruch zeitlich vorrangig behandelt wird – auch wenn sich weitere Interessenten melden.
- Gläubiger: Stabilität und Planbarkeit – besonders wichtig bei Finanzierung durch Banken.
- Verkäufer & Darlehensnehmer: Rechtsklarheit durch Tempoüberbrückung – bis Kaufvertrag und Finanzierung formal abgewickelt sind.
Kurzüberblick im Tabellenformat
Zweck der Rangordnung | Vorteil für Beteiligte |
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Veräußerung sichern | Käufer erhält Vorrang bei Eintrag ins Grundbuch |
Pfandrechte sichern | Gläubiger prioritär abgesichert im C-Blatt |
Schutz gegen Nachrücker | Dritter kann nicht dazwischenfunken |